Karsten Hoffmann, FREIE WÄHLER Kreisvereinigung Rothenburg (Wümme)
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Diese Entwicklung macht auch vor Niedersachsen nicht halt. Im September 2024 stach ein Mann in Sarstedt (Landkreis Hildesheim) auf einen 61jährigen Betreiber einer Flüchtlingsunterkunft ein, sodass dieser getötet wurde. Im Oktober 2024 attackierte ein 32-Jähriger in Vallstedt (Kreis Peine) wahllos vier Menschen und verletzte sie schwer. Im Februar 2025 stach ein 43jähriger in Hodenhagen (Landkreis Soltau) auf eine 20jährige ein und fügte ihr damit schwerste Verletzungen zu. Dies sind nur die herausragenden Fälle.
Für die politisch Verantwortlichen kam diese Entwicklung offenbar aus dem Nichts. Erst seit 2020 werden Messerangriffe in der Polizeilichen Kriminalstatistik bundesweit erfasst. Seitdem ist ihre Zahl sowohl im Bund wie in Niedersachsen weiter angestiegen. In der Kategorie „Gefährliche und schwere Körperverletzung“ waren im Jahr 2023 deutschlandweit 8.951 Messerangriffe registriert worden, für 2024 stieg die Zahl auf 9.900. In Niedersachsen hält sich die Zahl der Messerangriffe nach einem Anstieg in den letzten fünf Jahren nach Angaben des Innenministeriums „weiterhin auf einem hohen Niveau“ von zuletzt 3.055 Fällen für 2024 (inklusive Bedrohungstaten). Jeder zweite in Niedersachsen gibt an, nachts Angst an öffentlichen Orten zu haben.
Kriminologen weisen darauf hin, dass die Zunahme mit einer gestiegenen Gewaltkriminalität insgesamt zusammenhänge. Das relativiert jedoch nichts! Die Menschen sorgen sich zurecht, weil die Verwendung von Messern besonders gefährlich und besonders bösartig ist. Jeder, der ein Messer gegen Menschen einsetzt, nimmt den Tod seines Gegenübers zumindest billigend in Kauf. In einer emotionalen Streitsituation wird auch ein gewöhnliches Haushaltsmesser schnell zur tödlichen Waffe. Selbst wenn Angreifer nur drohen, andeuten oder einschüchtern wollen – eine unglückliche Bewegung des Opfers oder ein Stolpern des Täters können tödliche Konsequenzen nach sich ziehen. Es wäre daher zu erwarten, dass der Staat alle verfügbaren Register zieht, um die Täter zur Rechenschaft zu ziehen und die Bevölkerung zu schützen.
Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens (SPD) setzt auf Waffenrechtsverschärfungen, Waffenverbotszonen und auf Forschungsprojekte. Ob das die relevanten Tätergruppen beeindruckt, bleibt fraglich. Die Messerkriminalität wird sich weder allein mit härteren Strafen (auf dem Papier) eindämmen lassen noch mit Verbotszonen, in denen Handwerker Gefahr laufen, wegen eines mitgeführten Teppichmessers eine Ordnungswidrigkeitenanzeige zu kassieren. Eine der wesentlichen Voraussetzungen zur Problemlösung ist ein offener Diskurs. Selbst gesetzte Denkverbote, wie etwa anlässlich der Kommunalwahl in Köln, bei der sich die etablierten Parteien freiwillig verpflichteten, „Migranten und Geflüchtete nicht für negative gesellschaftliche Entwicklungen wie Arbeitslosigkeit oder Gefährdung der inneren Sicherheit verantwortlich zu machen“ sind ein Schritt in die falsche Richtung. Klar ist, dass sich die überwältigende Mehrheit Zugewanderter in Deutschland an Recht und Gesetz hält. Und klar ist auch, dass das Fehlverhalten einzelner keine Rechtfertigung für kollektiven Ausländerhass oder die Wahl extremistischer Parteien ist. Aber ebenso klar ist, dass die massenweise unkontrollierte Aufnahme vor allem junger Männer aus Krisengebieten erhebliche Auswirkungen auf die Sicherheitslage in Deutschland hat. 41 Prozent der Tatverdächtigen bei Messerstraftaten in Niedersachsen haben keinen deutschen Pass. Das muss gesagt werden dürfen. Und auch die Abschiebung von ausländischen Gewalttätern sollte kein Tabu sein.
Auffällig ist zudem die große Zahl der Fälle, in denen die Täter psychische Auffälligkeiten aufweisen. Daher überrascht es nicht, dass die Deutsche Polizeigewerkschaft in Niedersachsen die Verbesserung der behördenübergreifenden Zusammenarbeit bei Menschen mit psychischen Erkrankungen sowie eine Überarbeitung des Niedersächsischen Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (NPsychKG) fordert. Der Schutz der Bevölkerung muss durch frühzeitige präventive Intervention und in gravierenden Fällen auch durch die zwangsweise Unterbringung von besonders gefährlichen Personen gewährleistet werden.
Die Zurückhaltung bei freiheitsentziehenden Maßnahmen ist charakteristisch für den staatlichen Umgang mit Messerangreifern. Es wirft Fragen auf, wenn der Tatverdächtige des Messerangriffs auf einen jungen US-Amerikaner von Dresden im August 2025 nach der Tat auf freien Fuß gesetzt wird. Und es wirft mindestens ebenso viele Fragen auf, wenn dieser Täter – nach kritischen Anmerkungen aus Übersee – wenige Tage später doch schließlich in Haft genommen wird. Tatsächlich wird aktuell nur für einen Bruchteil der Messerangreifer Untersuchungshaft angeordnet. Ein Grund dafür ist, dass nur etwa 10 Prozent der Delikte von Staatsanwaltschaften und Gerichten als versuchte Tötungsdelikte eingestuft werden. Wer nicht bis zum bitteren Ende auf sein Opfer einsticht, dem wird kein Tötungsvorsatz unterstellt oder gar ein 'Rücktritt vom Versuch'. Wenn der Stich nicht tief genug, das Messer nicht scharf genug ist, der Täter eigenständig die Stichbewegungen einstellt oder nicht ausdrücklich bei der Tat ruft, er wolle sein Opfer töten, dann wird in dubio pro reo lediglich eine Körperverletzungsabsicht unterstellt. Diese Einschätzung hat nicht nur zur Folge, dass die Polizei mit einer deutlich geringeren Gewichtung ermittelt, sondern dass der Täter längst wieder zuhause ist, wenn die Beamten noch ihre Berichte schreiben.
Das ist das Gegenteil dessen, was erforderlich ist, um die Messerkriminalität in Deutschland einzudämmen. FREIE WÄHLER Niedersachsen fordern, dass jeder Angriff mit scharfen Waffen eine ebenso scharfe Antwort des Rechtsstaats erfordert. Die erforderliche Signalwirkung wird nur eintreten, wenn statt einer Änderung des Waffenrechts die rechtlichen Voraussetzungen derart angepasst werden, dass Gewaltstraftäter eingesperrt, untergebracht oder abgeschoben werden.

