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Landesparteitag der FREIE WÄHLER Niedersachsen fällt wichtige Beschlüsse im Bereich der inneren Sicherheit

 

Landesparteitag der FREIE WÄHLER Niedersachsen fällt wichtige Beschlüsse im Bereich der inneren Sicherheit

Landesparteitag am 07.10.2023 Fotografin: Anne Friesenborg




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Im Interesse der Bürgerinnen und Bürger soll ein / eine Landespolizeibeauftragte(r) beim Landesparlament institutionalisiert werden, der/ die vom niedersächsischen Landtag zu wählen ist, und der / die nicht weisungsgebunden, sondern eigenständig im Rahmen der geltenden Gesetze nach pflichtgemäßem Ermessen handelt.

Er ist eine Anlaufstelle für Rat suchende bzw. Beschwerde führende Bürger und Bürgerinnen und für Polizeibeamte, die sich vertrauensvoll und ohne Einhaltung des Dienstweges mit internen Erkenntnissen und Eingaben an diese wenden können. Ebenso geht er Hinweisen des Parlaments nach, die seinen Aufgabenbereich betreffen.

Gleichzeitig wacht der Landespolizeibeauftragte über die Wahrung der Grundrechte und Einhaltung der Grundsätze der Inneren Führung innerhalb der Polizei sowie über rechtstaatliches Handeln von Polizeibeamten. Er legt deshalb dem niedersächsischen Landtag mindestens einmal jährlich einen umfassenden schriftlichen Bericht über die gewonnenen Erkenntnisse und über den inneren Zustand der niedersächsischen Polizei vor.

Der Landespolizeibeauftragte gehört als ständiges Mitglied dem Innenausschuss des niedersächsischen Landtags an, hat aber als Organ des Parlaments keine Exekutivbefugnisse. Anders als die von der rot-grünen Landesregierung eingerichtete und der Innenministerin unterstellten Beschwerdestelle ist die Aufgabenzuweisung an den Landespolizeibeauftragten deutlich umfangreicher.

Gerade die Unabhängigkeit des Amtes wird es Polizeibeamten ermöglichen, sich vertrauensvoll und ohne Befürchtung einer „Rückkopplung“ zur Dienststelle, an den Landespolizeibeauftragten zu wenden, um über etwaige interne oder radikale Verwerfungen zu berichten. Andererseits kann er als unabhängige Institution im Auftrag des Parlaments den zunehmenden Vorverurteilungen von Polizeibeamten in den Sozialen Medien durch sorgfältige Analysen des Einsatzgeschehens mit sachlicher Aufklärung und Berichterstattung wirkungsvoll und deeskalierend begegnen.

Somit dient die Institutionalisierung eines / einer Landespolizeibeauftragten den sachgerechten und bürgernahen Ansprüchen der FREIE WÄHLER Niedersachsen, die sie an einen funktionsfähigen Rechtsstaat stellen.

Auch der zweite Antrag hatte seine Entstehungsgeschichte im Landesarbeitskreis 1 der FREIE WÄHLER Niedersachsen, der sich u.a. mit der Inneren Sicherheit beschäftigt:

 

Die FREIE WÄHLER Niedersachsen fordern, die personellen und organisatorischen Voraussetzungen durch Schaffung und Besetzung von Planstellen bei den Staatsanwaltschaften und Amtsgerichten zu schaffen, um die Durchführung des beschleunigten Strafverfahrens (§§ 417 ff. StPO) zu optimieren und deutlich besser zu gewährleisten. Waren vor der Corona-Epidemie 2019 noch 1675 beschleunigte Verfahren durch die Justiz in Niedersachsen verhandelt worden, sank diese Zahl im Jahre 2022 unter 1100 Verfahren, was einen Rückgang um rund 600 Verfahren bedeutete.

Dies steht den Erfordernissen, die sich aus der stark zunehmenden Klein-Kriminalität ergeben, diametral und unvereinbar gegenüber. Es besteht daher nicht nur Handlungsbedarf sondern Handlungsdruck, welchem sofort durch die von den FREIE WÄHLER Niedersachsen geforderten Maßnahmen innerhalb des Justizministeriums begegnet werden sollte!

Gerade das beschleunigte Strafverfahren verhindert prozessökonomisch auftürmende Aktenberge und Verjährung von begangenen Straftaten im Rahmen der Kleinkriminalität. Es dient also dazu, im Rahmen der Rechtspflege, strafrechtlich relevante Sachverhalte mit einer einfachen und klaren Beweislage schnell und effektiv durch das zuständige Amtsgericht zu verhandeln. So können u.a. Ladendiebstähle, Taschendiebstähle, kleine Drogen- und Körperverletzungsdelikte zügig abgeurteilt werden. Auch haben die Strafverfolger die Möglichkeit, mit den Ausländerbehörden zusammen zu arbeiten und Verurteilte in Abschiebehaft zu nehmen.

Funktionierende beschleunigte Strafverfahren sind als Mittel der Strafverfolgung für die FREIE WÄHLER Niedersachsen vor dem Hintergrund der alarmierenden Kriminalitätsentwicklung unverzichtbar und deutlich zu optimieren.

 

In einem weitergehenden Antrag wurde beschlossen, der Bundepartei einen Antrag der FREIE WÄHLER Niedersachsen zur Abstimmung und Weiterverfolgung zuzuleiten, der den Strafrahmen des beschleunigten Verfahrens betrifft:

Können bisher kraft Gesetzes nur Straftaten mit einer zu erwartenden Freiheitsstrafe von einem Jahr im beschleunigten Strafverfahren behandelt werden, soll zukünftig nach Vorstellungen der FREIE WÄHLER Niedersachsen der Strafrahmen auf bis zu vier Jahren Freiheitsstrafe heraufgesetzt werden. Somit könnten wesentlich mehr Straftaten auf Amtsgerichtsebene im beschleunigten Verfahren verhandelt werden.

Dies bedarf jedoch einer Gesetzesinitiative auf Bundesebene.