Giftpflanzen können eine wirtschaftliche Nutzung von Grünlandflächen unmöglich machen.

 

Giftpflanzen können eine wirtschaftliche Nutzung von Grünlandflächen unmöglich machen.

Friedhelm Brandsmeier, FREIE WÄHLER Niedersachsen Landesarbeitskreis Ernährung, Landwirtschaft, Umwelt und Klima




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Viele Auflagen zur Grünlandnutzung begünstigen die Ausbreitung von giftigen Pflanzen. Die

Spitze des Eisberges ist die zunehmende Ausbreitung des Jakobskreuzkrauts (JKK).

Insbesondere das Verbot, Grünlandflächen vor dem 15.6. zu mähen begünstigt die Bildung

von keimfähigen Samen. Bei einer Beweidung werden die Pflanzen gemieden und können

ebenfalls ungehindert ihre Samen ausbilden. JKK ist hochgradig giftig für Menschen, Rinder

und Pferde. Heu und Silage von kontaminierten Flächen darf nicht an diese Tiere verfüttert

werden. Sogar Honig kann durch das im JKK enthaltene Heliotrin kontaminiert werden!

Kommt zu der Spätschnittauflage auch noch ein Ausbringungsverbot von Herbiziden,

müssen Landwirte tatenlos zusehen, wie ihre Flächen durch giftige Kräuter wie JKK,

Herbstzeitlose, Sumpfschachtelhalm, Graukresse, Wiesenschaumkraut oder Hahnenfuß

wertlos werden. Insbesondere bei der Ausbreitung von Herbstzeitlose und

Sumpfschachtelhalm ist eine Beweidung dieser Flächen nicht mehr möglich!

FREIE WÄHLER Niedersachsen fordern deshalb, die Beschränkungen in der Bewirtschaftung von Grünlandflächen zurückzunehmen.  Aufwuchs, der nach dem 15.6. zum ersten Mal gemäht wurde, hat eine so schlechte Futterqualität, dass es an Tierquälerei grenzt, wenn Landwirte diesen an ihre Rinder und Kühe verfüttern!

Außerdem müssen Wegränder und Gräben, auf denen sich das JKK etabliert hat, in so kurzen Intervallen geschlegelt werden, dass keine Samen keimfähig werden können.