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FREIE WÄHLER begleiten das ab 1. Oktober 2022 neu einzurichtende territoriale Führungskommando mit konstruktiver Kritik

 

FREIE WÄHLER begleiten das ab 1. Oktober 2022 neu einzurichtende territoriale Führungskommando mit konstruktiver Kritik

Einsatz der Bundeswehr nur dort, wo der Einsatz von regulären Katastrophenschutz-organisationen nicht mehr ausreicht.




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Die FREIEN WÄHLER unterstützen die Einrichtung eines territorialen Führungskommandos. Die bisherigen Einsätze haben gezeigt, dass die Bürger in Uniform in Katastrophenfällen mit Menschen und Material im Bereich Heimat- und Katastrophenschutz unschätzbare Hilfe leisten können. Die unmittelbare Unterstellung des Kommandos unter das Verteidigungsministerium darf jedoch nicht dazu führen, dass das Ministerium alleine über Einsätze entscheidet. Landesvorsitzender und Spitzenkandidat der FREIEN WÄHLER Niedersachsen, Arnold Hansen dazu: „Die Bundeswehr ist eine Parlamentsarmee und daher müssen alle Einsätze im Inneren auch durch den Bundestag genehmigt und kontrolliert werden. Den bisher veröffentlichten Plänen und Statements z.B. der Verteidigungsministerin Christine Lambrecht  sehen dazu noch keine expliziten Prozesse vor.“

Zwei weitere Punkte betont Hansen: „Die aktuelle Kriegslage in der Ukraine zeigt, dass das Hauptaugenmerk auf der Ursprungsaufgabe der Bundeswehr liegen muss. Nur wenn die Landesverteidigung gesichert ist, kann und darf man über zusätzliche Aufgaben im Inneren nachdenken. Zudem muss in jedem Fall aus verfassungsrechtlichen Gründen ausgeschlossen werden, dass die Bundeswehr polizeiliche Aufgaben übernimmt.“ Schließlich besteht die Gefahr, dass andere zivile Katastrophenschutzorganisationen wie z.B. THW und Feuerwehr politisch strukturell und operativ mit dem Hinweis auf den Heimatschutz zurückgedrängt werden. Hansen schließt seine Ausführungen: „Das darf im Sinne der Aufgaben nicht passieren. Daher werden wir das Vorhaben positiv, aber dennoch kritisch verfolgen.“

Einsätze der Bundeswehr im Inneren waren in der Vergangenheit immer auch mit rechtlicher Unsicherheit behaftet. Einen ersten „Verstoß“ gegen das Verbot des Einsatzes der Bundeswehr im Inneren hatte Helmut Schmidt während der Flutkatastrophe 1962 begangen. Und danach gab es immer wieder schwerwiegende Ereignisse, in denen die Bundeswehr ihre Leistungsfähigkeit beweisen konnte. Die Oderflut, das Ahrtal oder auch die Unterstützung von Behörden bei der Impfkampagne sind bekannte Beispiele.