Der neuste Beschluss der Landesregierung in Niedersachsen zukünftig Ausschüsse in Kommunalparlamenten nach den d´Hondt und nicht mehr nach Hare/Niemmeyer zu besetzen ist für die FREIEN WÄHLER undemokratisch. Die Sitzverteilung nach d´Hondt kann bei starken Größenunterschieden der Anteile der Parteien zu größeren Abweichungen von Verhältnismäßigkeiten führen, wobei kleinere Parteien benachteiligt werden. Dies war hauptsächlich der Grund warum bei Wahlen zum Deutschen Bundestag 1987 dieses Verfahren durch Hare/Niemeyer abgelöst wurde.
Der Landesvorsitzende der FREIEN WÄHLER in Niedersachsen, Arnold Hansen erklärt dies an folgendem Rechenbeispiel:
Insgesamt gibt es 27 Ratsmitglieder, auf Partei A fielen 12 Sitze, auf Partei B 8 Sitze, auf Partei C 5 Sitze und auf Partei D 2 Sitze
Nach Hare/Niemeyer würden die Zahl der Sitze mit der Zahl der Ausschussmitglieder mutipliziert und durch die Gesamtzahl der Ratsvertreter geteilt.
Somit würde sich nach Hare/Niemeyer folgende Sitzverteilung ergeben
Partei A 3,11 also 3 Sitze
Partei B 2,07 also 2 Sitze
Partei C 1,29 also 1 Sitz
Partei D 0,51 also 1 Sitz
Nach d´Hondt sieht es anders aus
A |
B |
C |
D |
|
:1 |
12 (1) |
8(2) |
5 (4) |
2 |
:2 |
6 (3) |
4 (5) |
2,5 |
1 |
:3 |
4 (6) |
2,6 (7) |
1,6 |
Nach d´Hondt würde Partei D obwohl sie Fraktionsstärke hat keinen Ausschusssitz bekommen.
Für Hansen ist dies undemokratisch und eine Verhinderung von Mitarbeit von gewählten Volksvertretern.