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FREIE WÄHLER kritisieren Verzögerungstaktik bei der Evaluierung der Coronamaßnahmen

 

FREIE WÄHLER kritisieren Verzögerungstaktik bei der Evaluierung der Coronamaßnahmen

Keine Verzögerungstaktik bei der Evaluation




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Die gesetzliche Ausgangslage ist klar und für Bundesregierung eindeutig. In § 5 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz ist abschließend geregelt, daß eine externe Evaluation zu den Auswirkungen der Vorschrift auf der Basis epidemiologischer und medizinischer Erkenntnisse durch unabhängige Sachverständige erfolgen muss. Als FREIE WÄHLER begrüßen wir die Berufung von Herrn Prof. Klaus Stöhr in das Evaluationsgremium, nachdem Herr Prof. Drosten seine Mitarbeit aufgekündigt hat. Bis zur gesetzlich verpflichtenden Vorlage des Berichtes am 30.06.2022 sind es nur noch wenige Wochen.

Von politischer Seite und hier namentlich Gesundheitsminister Prof. Lauterbach wird berichtet, dass die Evaluation behindert wird. U.a. wird behauptet, dass die erforderlichen Daten für eine solche Evaluation nicht zur Verfügung stehen würden. Sollte diese Behauptung stimmen, wäre das ein Offenbarungseid der deutschen Gesundheitsverwaltung sowie der deutschen medizinischen Forschung.

Wir als FREIE WÄHLER gehen davon aus, dass Ministerpräsident Weil im Rahmen seiner Verantwortung der in der Ministerpräsidentenkonferenz gefassten Beschlüsse seine Landesbeamten und medizinischen Forschungseinrichtungen angewiesen hat, die entsprechenden Daten zu sammeln und auszuwerten. Zumindestens für Niedersachsen erwarten wir einen reibungslosen Ablauf der Evaluation. Die Evaluation ist auch der Maßstab dafür, ob und welche grundrechtseinschränkenden Maßnahmen möglicherweise erneut durch die Ministerpräsidentenkonferenz ergriffen werden können.