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Forderung nach 'Untersuchungsausschuß Corona'

 

Forderung nach 'Untersuchungsausschuß Corona'




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Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Osnabrück basiert auf der Verhandlung eines Falls, bei dem eine Pflegehelferin gegen ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot klagte, das ihr aufgrund fehlender Corona-Impfung auferlegt wurde.

Das Gericht äußerte erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Infektionsschutzgesetzes in seiner damaligen Fassung. Es argumentierte, dass die Pflege-Impfpflicht möglicherweise das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und die Berufsfreiheit verletzte.

Eine ausschlaggebende Rolle in der Verhandlung spielte die Aussage des aktuellen Präsidenten des Robert Koch-Instituts (RKI), Prof. Dr. Lars Schaade, der als Zeuge geladen war, um Klarheit über die Studienlage und den Informationsfluss zwischen RKI und Bundesregierung zu schaffen.

Das Gericht stellte fest, dass kurz nach Inkrafttreten des fraglichen Gesetzes bekannt wurde, dass die Impfung keinen Schutz vor der Übertragung des Virus bot. Es wurde bemängelt, dass das RKI diese Information möglicherweise nicht ausreichend an das Bundesgesundheitsministerium kommuniziert hatte.

Das Verwaltungsgericht äußerte 'erhebliche Zweifel an der wissenschaftlichen Unabhängigkeit des RKI', da es weisungsgebunden an das Ministerium sei. Dies legt nahe, dass die Maßnahmen möglicherweise eher politisch als wissenschaftlich motiviert waren.

Der Vorlagebeschluss birgt erheblichen juristischen, gesellschaftlichen und politischen Sprengstoff in sich. Denn noch im Frühjahr 2022 hatte das Bundesverfassungsgericht die Pflege-Impfpflicht noch für rechtmäßig erklärt. Nun muss das höchste deutsche Gericht möglicherweise seine eigene Rechtsprechung zur sogenannten 'Bundesnotbremse' wieder kassieren, weil es sich auf die wissenschaftliche Unabhängigkeit des RKI berief, die nach den so genannten RKI Files und der Aussage seines jetzigen Präsidenten eben als nach geordnete Behörde nicht hatte.

Es bleibt abzuwarten, wie das Bundesverfassungsgericht auf diesen Vorlagebeschluss reagieren wird. Aber Detlev Krüger weist ausdrücklich darauf hin, „dass eine mögliche Revision früherer Urteile weitreichende juristische, politische und gesellschaftliche Konsequenzen haben wird.“