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Bürgermeister zukünftig länger im Amt? FREIE WÄHLER Niedersachsen: Nicht mit uns!

 

Bürgermeister zukünftig länger im Amt? FREIE WÄHLER Niedersachsen: Nicht mit uns!

Michael Baum, Stellvertretender Landesvorsitzender FREIE WÄHLER Niedersachsen




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Die FREIE WÄHLER Niedersachsen erteilen der Idee der Landesregierung, Bürgermeister ab 2026 für 8 Jahre zu wählen, eine klare Absage!

Es gab seitens der damaligen Landesregierung 2013 einen begrüßenswerten Vorstoß und dessen Umsetzung, so dass die Amtszeit der Bürgermeister als „Hauptverwaltungsbeamte“ nach damaliger Gesetzesänderung von 8 Jahren auf 5 Jahre verkürzt wurde.

Landesvorstandsmitglied Michael Baum:

„Dieser konstruktiven Gesetzesänderung konnten wir FREIE WÄHLER Niedersachsen uneingeschränkt zustimmen; spiegelt er doch kommunale Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger und Bürgernähe wider.

Eine „Rolle rückwärts“ lässt jedoch jetzt vermuten, dass einst häre Wertvorstellungen, die auch zur Argumentation der Gesetzesänderung herangezogen wurden, zugunsten von Machterhalt geopfert werden sollen. Das ist nicht mehr Bürgernähe, das mutet antidemokratisch an. Da können und wollen wir nicht mitmachen. Ein Bürgermeister oder eine Bürgermeisterin, der seinen / die ihren Job verantwortungsbewusst und engagiert wahrnimmt, braucht um die Wiederwahl nicht zu fürchten und kann sehr wohl begonnene Projekte über 5 Jahre hinaus planen und weiterverfolgen.“

Die derzeitige Gesetzeslage ermöglicht den Bürgern und Bürgerinnen, sich von einem Bürgermeister / einer Bürgermeisterin welche(r) den Erfordernissen und Aufgaben des verantwortungsvollen Amtes nicht gewachsenen scheint, per Nichtwiederwahl zu trennen. In diesem Fall waren 5 Jahre Chance, sich zu für die Angelegenheiten der Kommune zu beweisen, mehr als genug.

Michael Baum weiter:“ In vielen Fällen gehören Bürgermeister und Bürgermeisterinnen einer Partei an. Dass sich genau diese im Gemeinderat zusammen mit anderen Parteien für die Abwahl des Hauptverwaltungsbeamten / der -beamtin entscheidet, dürfte eher rechtstheoretischer Natur sein; so dass das Abwahl-Recht des Gemeinderats im politischen kommunalen Alltag höchst selten greifen dürfte. Wer das derzeitige kommunale Wahlrecht zur Disposition stellt, greift in das demokratischste aller Rechte einer parlamentarischen Demokratie ein: ins Recht des Souveräns, ins unmittelbare Wahlrecht der Bürger und Bürgerinnen. - Nicht mit uns!“