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Nicht das Kind mit dem Bade ausschütten!

 

Nicht das Kind mit dem Bade ausschütten!




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Die FREIE WÄHLER Niedersachsen kritisieren die Gangart des Justizminister Buschmann scharf: Erst wird wieder einmal ein mit groben handwerklichen Fehlern versehenes Gesetz verabschiedet, um es danach wieder zu „kassieren“ und nachzubessern. Dieser Vorgang hat sich innerhalb der Legislaturperiode wiederholt und sorgt abermals für Unverständnis und Irritation, und das nicht nur bei Juristen. 

Nach derzeitiger Gesetzesfassung machen sich Menschen strafbar, die die Verbreitung von Kinderpornografie eigentlich gut gemeint, verhindern wollten; wie zum Beispiel eine Mutter aus Hannover. Sie wurde kraft bestehenden Gesetzes verurteilt, weil sie Bildmaterial mit kinderpornografischen Inhalt an die Lehrerin ihrer zehnjährigen Tochter und an ebenfalls betroffene Eltern als „Hilferuf“ weiterleitete.  

Der Hinweis von dem liberalen Justizminister Marco Buschmann, dass die Polizei bei der Strafverfolgung aufgrund der vielen auflaufenden Fälle, nicht hinterherkäme, und deshalb zur Entlastung der Ermittlungsbehörden das Gesetz geändert werden müsste, trifft die Realität zu 100%, ist aber bei genauer Betrachtung ein Skandal! Gerade die Vielzahl der Fälle zeigt, dass zum Schutze des Kindeswohls dringend durchermittelt und angeklagt werden muss. Wenn die Personalnot bei der Polizei und Justiz als Argumentationshilfe herhalten muss, vernachlässigt der Minister seine Pflichten. Ein liberales Handeln wie es FDP-Vorgänger im Amt erkennen ließen, ist schon lange dem Machthunger geopfert worden. Ein Lösungsansatz wäre es, statt den vorhandenen Verbrechens-Tatbestand zukünftig als Vergehens-Tatbestand einzustufen, die Personalsituation der Ermittlungsbehörden und Richter deutlich zu verstärken. Hierfür Geld in die Hand zu nehmen, würde unseren Rechtsstaat und unsere freiheitlich demokratische Grundordnung stützen. 

Da das sehr sensible Thema der Kinderpornografie besonders ausgebildete Kriminalisten und Juristen erfordert, schlagen wir vor, Kammern an den Gerichten einzurichten, die sich ausschließlich mit dem Thema von Sexualstraftaten beschäftigen. Darüber hinaus fordern wir, das „beschleunigte Strafverfahren“ den Erfordernissen, die sich aus der Datenlage der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik ergeben, anzupassen, damit Straftäter schneller ihrem Richter zugeführt werden können.