Karsten D. Hoffmann, Sprecher Landesarbeitskreis Sicherheit der FREIE WÄHLER Niedersachsen
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Niedersachsen hat im Jahr 2024 mit 14.500 Einbürgerungen einen historischen Höchststand erreicht. Besonders auffällig ist die starke Konzentration auf wenige Herkunftsländer: 8.403 Eingebürgerte kamen aus Syrien, 1.871 aus dem Irak, 1.423 aus der Türkei und 988 aus Russland. Diese Entwicklung steht in engem Zusammenhang mit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts, die sowohl die Einbürgerungsfristen deutlich verkürzt als auch die doppelte Staatsbürgerschaft weitgehend ermöglicht.
Die Einbürgerung ist heute bereits nach fünf Jahren Aufenthalt, in besonderen Fällen sogar nach drei Jahren, möglich. Damit wird die Aufenthaltsdauer zu einem nahezu rein formalen Kriterium. Gleichzeitig lag die durchschnittliche Aufenthaltsdauer vor Einbürgerung bundesweit 2024 bei nur 7,1 Jahren, Tendenz weiter sinkend. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob die neuen Fristen tatsächlich ausreichen, um Integration, Sprachkompetenz und gesellschaftliche Teilhabe belastbar nachzuweisen, zumal immer mehr Fälle von Betrug bei Sprachtests öffentlich werden und die Bundesregierung plant, Einbürgerungsverfahren künftig weitgehend zu digitalisieren, teilweise ohne persönliches Erscheinen.
Besonders kritisch bewertet Hoffmann die Doppelpassregelung, die seit der Reform für nahezu alle Herkunftsländer gilt. Bereits 2024 verfügten bundesweit rund 44 Prozent der Eingebürgerten über eine fortbestehende ausländische Staatsangehörigkeit; für 2025 wird ein Anteil von über 60 Prozent erwartet. Auch in Niedersachsen wird die Mehrheit der Eingebürgerten künftig Doppelstaatler sein. Dies wirft Fragen nach Loyalitätspflichten, Wehrdienstregelungen, Auslieferungsfähigkeit und der Durchsetzbarkeit deutscher Rechtsnormen auf. Insbesondere gegenüber Staaten, die eigene Staatsbürger grundsätzlich nicht ausliefern oder deren Rechtsordnung im Konflikt mit deutschen Grundwerten steht.
„Die aktuellen Einbürgerungszahlen in Niedersachsen zeigen deutlich, wie stark die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts wirkt. Wenn innerhalb eines Jahres 14.500 Menschen eingebürgert werden – darunter allein 8.403 aus Syrien und über 1.400 aus der Türkei –, dann müssen wir sehr genau hinschauen, ob die neuen Regeln tatsächlich zu einer nachhaltigen Integration führen. Eine Einbürgerung nach nur fünf Jahren Aufenthalt, in besonderen Fällen sogar nach drei, reduziert Integration auf eine reine Fristfrage. Das halte ich für problematisch. Ebenso kritisch sehe ich die weitgehende Zulassung der doppelten Staatsbürgerschaft. Wer dauerhaft zwei Staaten verpflichtet ist, steht zwangsläufig in möglichen Loyalitätskonflikten. Der Staat muss sicherstellen, dass die deutsche Staatsangehörigkeit nicht zu einem formalen Verwaltungsakt verkommt, sondern Ausdruck einer echten, belastbaren Bindung an unser Land bleibt.“
Hoffmann fordert die Landesregierung auf, klarzustellen, wie sie unter den neuen Rahmenbedingungen sicherstellen will, dass Einbürgerungen weiterhin rechtsstaatlich sauber, nachvollziehbar und überprüfbar erfolgen. Die Kombination aus verkürzten Fristen, erleichterter Mehrstaatigkeit, digitalisierten Verfahren und bekannten Kontrolllücken bei Sprachtests mache eine umfassende Überprüfung der aktuellen Praxis notwendig. Die Staatsbürgerschaft sei der stärkste Rechtsstatus, den der Staat verleiht – und müsse entsprechend sorgfältig vergeben werden, so Hoffmann.

