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FREIE WÄHLER Niedersachsen fordern die Landesregierung auf, endlich zu handeln und auffällige Wölfe zu entnehmen

 

FREIE WÄHLER Niedersachsen fordern die Landesregierung auf, endlich zu handeln und auffällige Wölfe zu entnehmen

Arnold Hansen, Landesvorsitzender FREIE WÄHLER Niedersachsen




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Die Präsidentin der EU-Kommission, Frau Ursula von der Leyen, ruft aktuell Interessenverbände, Parteien und Wissenschaftler dazu auf, Daten über den Wolfsbestand und dessen Auswirkung zur Verfügung zu stellen. Eine Aufgabe die Niedersachsen mit seinem wissenschaftlichen Wolfsmonitoring der LJN seit Jahren bereits erfüllt.

Die unkontrollierte Ausbreitung vom Wolf in einer dicht besiedelten Kulturlandschaft und die Schäden mit tausenden von toten Tieren, verlangt umgehend aktives Handeln! Der Landesvorsitzende der FREIE WÄHLER Niedersachsen, Arnold Hansen begrüsst daher, dass MP Weil den Wolf zur Chefsache erklärt hat.

„Der Schutz der Menschen und des Lebens im ländlichen Raum hat an erster Stelle zu stehen. Hier ist die aktuelle Politik in Bund und Land gefordert, umgehend entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Daher verlangen wir, dass der Ministerpräsident sich in Berlin dafür einsetzt, dass eine buchstabengetreue Übernahme des Artikels 16 (1) e der FFH-Richtlinie in den § 45 (7) BNatschG zeitnah erfolgt, damit sich der rechtlich zweifelhafte

§ 45 a BNatschG erübrigt.“

Aktuell sind in Niedersachsen 53 Wolfsterritorien nachgewiesen. Die tatsächliche Anzahl der Individuen ist um diese Jahreszeit nicht feststellbar, liegt aber mit Sicherheit über 500. Im Vergleich dazu hat Schweden für den günstigen Erhaltungszustand in seinem Land 300 Wölfe festgelegt. Auf dieser Basis wird der Bestand ständig durch Lizenzjagd reguliert.

Der aktuelle Wolfsriss mit 85 betroffenen Schafen im LK Stade war kein einmaliges Ereignis, so etwas wird sich regelmäßig wiederholen, wenn der Ministerpräsident nicht handelt. Es muss feste Regeln für den Herdenschutz geben; nachträgliches Aufrüsten hat zu unterbleiben. Wölfe oder Rudel, die sich auf Weidetiere spezialisieren und den geforderten Grundschutz überwinden, sind zeitnah zu entnehmen. Das Verlangen nach Individualisierung der zu entnehmenden Tiere ist nicht zielführend. Gebiete, in denen wolfsabweisender Grundschutz nicht möglich ist, sind rudelfrei zu halten. (z.B. Küste, Deiche, Almen)

r die bevorstehenden Europa-Wahlen wird sich die Partei FREIE WÄHLER u.a. auch zu dem Thema Umgang mit dem Wolf “eindeutig positionieren.

Tobias Göckeritz, Vorsitzender des zuständigen Bundesfachausschusses Land-, Forst, und Fischereiwirtschaft:

Das BMU ist zeitnah zu verpflichten, anhand des heute in Deutschland bestätigten Wolfsbestandes, den günstigen Erhaltungszustand der Art an die EU-Kommission zu melden. (Stand 2021/22: 230 bestätigte Wolfsterritorien)

Die IUCN bestätigt seit Jahren, dass der Wolfsbestand in Europa nicht gefährdet ist.

Ungeachtet des strengen Schutzes durch den Anhang IV der FFH-Richtlinie kann der Wolfsbestand reguliert werden, sofern der günstige Erhaltungszustand nachgewiesen ist und erhalten bleibt. Andere Mitgliedsländer der EU wie Frankreich, Schweden, Finnland und Österreich leben es uns vor.

Die Bejagung von Wölfen hat unter strenger Kontrolle zu erfolgen und ist aus Tierschutzgründen an der Biologie des Wolfes auszurichten. Davon ausgenommen sein müssen Entnahmen bei akuter Gefährdung von Weidetieren und Menschen.