Aufgrund der großen Unsicherheiten bei der weltweiten Lebensmittelversorgung haben sich Bund und Länder darauf geeignet, dass die Vorgaben zur Flächenstilllegung 2023 ausgesetzt werden. Die FREIEN WÄHLER Niedersachsen setzen sich seit Beginn des Krieges und den sich abzeichnenden Versorgungsengpässen dafür ein alle vorhandenen landwirtschaftlichen Potenzialflächen zur Lebensmittelerzeugung zu nutzen. Allerdings fordern die FREIEN WÄHLER, dass niedersächsische Landwirte, welche sich gegen die verpflichtende Flächenstilllegung von 4 Prozent der Ackerfläche entscheiden dadurch finanziell nicht schlechter gestellt werden.
Alrich Bartels, stellvertretender Landesvorsitzender und Kandidat der FREIEN WÄHLER Niedersachsen zur Landtagswahl fordert die Landesregierung auf die Landwirte bei der Entscheidung zu unterstützen und ein klares Signal zu senden: „Wenn sich alle niedersächsischen Landwirte gegen die Flächenstilllegung entscheiden, können 70.000 Hektar weiter landwirtschaftlich genutzt werden. Damit könnten bis zu 420.000 Tonnen Weizen erzeugt werden. Wenn Landwirte jedoch mit großen finanziellen Einbußen rechnen müssen, weil sie von entsprechenden Öko-Förderungen ausgeschlossen werden, werden sich viele gegen eine Weiterbewirtschaftung aussprechen. Hier brauchen wir ein klares Signal von Agrarministerin Otte-Kinast, dass bei der Nutzung von Pflichtbrachen mögliche Ausfälle kompensiert werden.“
Da sich das Aussaatfenster für Wintergetreide und Zwischenfrüchte in den nächsten Wochen schließt, halten die FREIEN WÄHLER die unklaren Vorgaben von Bundesagrarminister Özdemir für unverantwortlich. Jeder Landwirt muss nun für sich selbst rechnen, ob eine Nutzung der Pflichtbrachen und eine Aussetzung der Fruchtfolgen finanziell tragbar ist. Erschwert werden diese Rechnungen durch die ohnehin komplexen bürokratischen Hürden bei der Identifikation von Stilllegungsflächen. Die sogenannte Konditionalität zum Erhalt der Einkommensgrundstützung ab 2023 muss deshalb vor dem Hintergrund des Ukrainekrieges neugestaltet und vereinfacht werden.
„Wir hätten uns hier einheitliche Regelungen von Bund gewünscht, sodass ein klares Signal für den Anbau auf allen Stilllegungsflächen an unsere Landwirte gesendet wird“, so Bartels weiter. Zusätzliche Unsicherheiten für die Landwirte ergeben sich aus der Vorgabe, dass die Ausnahmen nur für die Lebensmittelproduktion gelten soll. Wenn Landwirte auf Flächen mit ausgesetzter Stilllegung zwar E- oder A-Weizen anbauen, dieser aber nur Futterqualität haben sollte, drohen nachträgliche Probleme. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat durch diese Einschränkungen unnötige bürokratische Hürden für die Landwirte geschaffen. „Hier ist jetzt die Landesregierung gefordert das volle Potenzial der niedersächsischen Agrarsolidarität zu entfesseln“, so Bartels abschließend.