Karsten D. Hoffmann, Sprecher Landesarbeitskreis Sicherheit der FREIE WÄHLER Niedersachsen
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Der Niedersächsische Landtag hat am 27. Mai 2026 mit den Stimmen von SPD und Grünen eine Änderung des Disziplinargesetzes beschlossen, um Verfassungsfeinde schneller aus dem öffentlichen Dienst zu entfernen. Die FREIE WÄHLER Niedersachsen lehnen diese Reform entschieden ab. „Die nun beschlossene Reform des Disziplinargesetzes berührt zentrale Grundprinzipien des deutschen Verfassungsrechts. Sie verschiebt das Gleichgewicht zwischen Exekutive und Judikative in einer Weise, die aus rechtsstaatlicher Sicht hochproblematisch ist.“, so Karsten D. Hoffmann, Sprecher des Landesarbeitskreises Sicherheit der FREIEN WÄHLER Niedersachsen.
„Die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis ist eine der schwersten staatlichen Maßnahmen überhaupt. Bislang war sie deshalb zwingend an ein gerichtliches Disziplinarverfahren gebunden. Mit der neuen Regelung wird diese Schwelle abgesenkt: Die Exekutive kann nun selbst – ohne vorgelagerte richterliche Kontrolle – über existenzielle Eingriffe entscheiden.
Das bedeutet eine strukturelle Machtverschiebung: die Exekutive erhebt den Vorwurf, die Exekutive ermittelt und die Exekutive entscheidet.
Damit entfällt die bisherige funktionale Trennung, die das Bundesverfassungsgericht als tragendes Organisationsprinzip des Rechtsstaates bezeichnet. Die gerichtliche Kontrolle wird in die nachgelagerte Rechtsbehelfsphase verschoben – zu einem Zeitpunkt, an dem der Schaden bereits eingetreten ist.
2. Umkehrung der Rechtsschutzlogik
„Bislang musste der Staat seine Vorwürfe vor Gericht beweisen. Nun muss der Beamte gegen einen belastenden Verwaltungsakt vorgehen. Das ist eine Umkehrung der Rechtsschutzarchitektur, die das Beamtenrecht seit Jahrzehnten prägt. Besonders kritisch ist die neue Konstruktion der gebundenen Entscheidung bei der Einbehaltung von Bezügen: Sobald die Behörde selbst eine Entfernung aus dem Dienst für wahrscheinlich hält, muss sie die Bezüge einbehalten. Damit wird ein behördlicher Verdacht zur Grundlage eines automatisierten Eingriffs in die wirtschaftliche Existenz.“ Führt Hoffmann aus.
Die Remonstrationspflicht ist ein Kernbestandteil des Berufsbeamtentums. Sie verpflichtet Beamtinnen und Beamte, rechtswidrige Weisungen zu melden – und schützt damit Bürger und Staat vor Machtmissbrauch. Wenn aber gleichzeitig die Schwelle für disziplinarische Maßnahmen sinkt und die Exekutive diese Maßnahmen selbst verhängen kann, entsteht ein Klima der Einschüchterung. Die Botschaft lautet: Wer sich gegen die eigene Behörde stellt, riskiert schneller als bisher dienstrechtliche Konsequenzen. Damit wird die Remonstrationspflicht faktisch entwertet – und genau das ist verfassungsrechtlich gefährlich.
Disziplinarrecht muss besonders gegen politische Instrumentalisierung geschützt werden. Die neue Regelung schafft jedoch eine Situation, in der eine politische Leitungsebene – bewusst oder unbewusst – Druck auf Behörden ausüben kann, um unliebsame Personen schneller aus dem Dienst zu entfernen. Gerade deshalb war die richterliche Kontrolle bislang vorgelagert: Sie sollte sicherstellen, dass Disziplinarmaßnahmen nicht zum Werkzeug politischer Opportunität werden.“
„Wenn Polizeigewerkschaften und Verwaltungsjuristen gleichermaßen vor einer Aushöhlung rechtsstaatlicher Sicherungen warnen, ist das kein politisches Signal, sondern ein institutionelles Alarmsignal. Der Staat darf im Kampf gegen Extremismus nicht die Prinzipien aufgeben, die ihn selbst schützen. Die Reform verfolgt ein legitimes Ziel, wählt aber einen rechtsstaatlich hochriskanten Weg. Ein starker Staat braucht starke rechtsstaatliche Sicherungen – nicht ihre Abschwächung.“

