Oliver Wempe, Landesvorsitzender der FREIE WÄHLER Niedersachsen: „Politische Kunst darf nicht zur pädagogischen Entgleisung werden“ – Wempe kritisiert Aktion des Zentrums für politische Schönheit an niedersächsischen Schulen
Hannover, 18.05.2026 Der Landesvorsitzende der Freien Wähler Niedersachsen, Oliver Wempe, kritisiert die Vorgänge scharf – nicht aus parteipolitischer Sympathie für irgendeine Partei, sondern aus grundsätzlichen demokratischen und schulpolitischen Erwägungen.
Wempe erinnert daran, dass der Beutelsbacher Konsens seit den 1970er‑Jahren die Leitlinie politischer Bildung in Deutschland bildet. Die drei Kernprinzipien sind das Überwältigungsverbot, Kontroversitätsgebot und Schülerorientierung. Schüler dürfen nicht im Sinne einer bestimmten politischen Richtung indoktriniert werden. Was in Wissenschaft und Politik kontrovers ist, muss auch im Unterricht kontrovers dargestellt werden. Lernende müssen in die Lage versetzt werden, politische Situationen selbstständig zu analysieren und zu beurteilen. Besonders irritierend ist, dass die Aktion rund um die „Verhaftung“ einer Politikerin medienwirksam über den als „Adenauer SRP+“ gebrandeten Bus und eine eigene Kampagnenseite inszeniert und vermarktet wird. Die Werbung zielt nicht nur auf politische Aufmerksamkeit, sondern nutzt die Erregung bewusst zur Markenbildung einer Aktivistengruppe – inklusive klar erkennbarer Corporate Identity, Merchandise-Ästhetik und einer Dramaturgie, die eher an Produktlaunch als an politische Debatte erinnert.
Kommunen als Schulträger müssen sich fragen, ob sie ihre Schulen zur Projektionsfläche solcher Kampagnen werden lassen wollen. Wenn Aktionen, die von einer professionell gestalteten Werbekampagne begleitet werden, in den schulischen Kontext hineinreichen, ist das nicht mehr bloß spontane Zivilcourage, sondern Teil eines strategischen Attention-Managements. Wempe formuliert es so: „Kommunen müssen Garant der Neutralität sein – nicht deren Aufweichung. Wer politische Kunst in den Unterricht trägt, trägt auch Verantwortung für die Folgen.“
Die Inszenierung erfüllt keines der Prinzipien des Beutelsbacher Konsens. Sie ist einseitig, überwältigend, emotionalisierend und politisch instrumentalisierend. Ein Gefangenentransporter mit einer Politikerpuppe ist kein Lernort. Es ist eine Kampagne. Genau das widerspricht dem Neutralitätsgebot, das das Niedersächsische Schulgesetz ausdrücklich fordert.
Wempe weist zudem auf eine gefährliche Entwicklung hin: Wenn politische Akteure oder Aktivisten glauben, dass der Zweck jedes Mittel heiligt, wird der demokratische Diskurs beschädigt. Das ZPS ist für provokante Aktionen bekannt – etwa Störaktionen bei öffentlichen Interviews oder symbolische Gefangenentransporter. Doch was im öffentlichen Raum als Kunstaktion gelten mag, wird im schulischen Kontext zur pädagogischen Grenzüberschreitung.
Gerade deshalb sind klare kommunale Leitlinien nötig, wann Kooperationen mit externen Akteuren zulässig sind und wann die Schwelle zur politischen Instrumentalisierung überschritten wird. Wer in kommunaler Verantwortung steht, muss die pädagogische Logik des Beutelsbacher Konsens höher gewichten als die mediale Logik zugespitzter Kampagnen, egal von welcher politischen Seite diese kommen.

